Mediation bei Problemen aus der Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitsrechtsmediation bezeichnet die Mediation von Konflikte zwischen den Menschen innerhalb eines Betriebes, mit dem Unternehmen als Arbeitsgeber. Hier stehen unter dem Aspekt einer reibungslosen Zusammenarbeit alle arbeitsrechtlichen Punkte im Vordergrund. Wo Menschen zusammen arbeiten kommt es zu unterschiedlichen beruflichen und persönlichen Interessen und leider oft auch zu Konflikten. Sei es auf der zwischenmenschlichen Ebene, wo zwei Personen nicht mehr "miteinander können", sei es in Teams, bei welchen die Zusammenarbeit auf Grund von Eifersüchteleien oder Machtspielen nicht mehr klappt, sei es in der Hierarchie von Vorgesetzten zu Untergebenen, wo Anordnungen unterlaufen werden oder "die Chemie" nicht mehr stimmt.

In einem überwiegenden Teil der Arbeitsrechtsmediation geht es darum, Konflikte zwischen einem bestimmten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie zum Beispiel eine ungerechtfertigte Kündigung, Wettbewerbsklauseln, Urlaubsanspruch, Versetzung oder Entgeltschmälerung zwischen dem Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer (außergerichtlich) zu bearbeiten und einvernehmlich zu lösen.

Die Arbeitsrechtsmediation ist in der Regel eine gute Alternative zum Gerichtsverfahren. Bei Gericht muss in der Regel mit einem längeren Verfahren, hohen Kosten und einem manchmal schlecht abschätzbaren Prozessrisiko gerechnet werden.

Fallbeispiel:
Herr Muster hat heuer schon seine gesetzlichen Pflegetage und seinen gesamten Urlaub aufgebraucht. Er ist Alleinerzieher einer 11-jährigen Tochter. Seine Tochter wird in 3 Wochen operiert. Er benötigt dann wieder einige freie Arbeitstage, um seine Tochter zu pflegen. Herr Muster ersucht um einen unbezahlten Urlaub für die Dauer von 10 Arbeitstagen. Diese Arbeitsfreistellung wird ihm mit der Begründung nicht gewährt, dass er dieses Jahr schon mehr als 45 Arbeitstage frei hatte und er bei einer neuerlichen Abwesenheit mit seiner Kündigung rechnen müsse. Herr Muster und der Arbeitgeber beschließen eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Dies deshalb, da der Arbeitgeber Herrn Muster nicht verlieren will und Herr Muster seinen Job braucht. In den drei folgenden Mediationssitzungen finden die beiden Parteien einen Konsens. Herr Muster bekommt zwei Wochen lang nach der Operation der Tochter von Montag bis Donnerstag frei. Dafür arbeitet er an den folgenden Wochenenden die Zeit ein. In dieser Zeit (von Freitag bis Sonntag) hat sich seine Mutter bereiterklärt, auf die Tochter aufzupassen.