Kinder (Besuchsrecht und Obsorge)

Anlässlich einer Trennung oder Scheidung ist über Besuchsrecht und Obsorge zu entscheiden. Die Obsorge betrifft die Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens. Das Besuchsrecht betrifft die Frage, wann und wie oft die Kinder den anderen Elternteil sehen sollen, bei welchem sie sich nicht hauptsächlich aufhalten. Paare mit Kindern bleiben auch nach der Trennung weiterhin Eltern. Ihnen soll durch die Mediation ermöglicht werden, diese Aufgabe weiterhin verantwortungsvoll zu übernehmen und mit dem anderen Elternteil einen möglichst positiven Umgang zu haben. Durch die Mediation soll verhindert werden, dass die Eltern ihren Trennungskonflikt über die Kinder austragen. Die Kinder sollen nicht "Mittel zum Zweck" sein, sondern in die Spannungen der Eltern nicht hineingezogen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Kinder Leidtragende des Konfliktes werden.