Erbrechtsmediation

Oft bricht nach dem Tod eines Menschen unter seinen Hinterbliebenen ein mühseliger, zeit- geld- und energieraubender Streit um die Erbteilung aus. Nicht selten eskaliert dieser und führt zum Auseinanderbrechen der Familie. Noch ein Stück komplizierter, langwieriger und undurchsichtiger wird die Erbfolge und Aufteilung durch die Tatsche, dass in der heutigen Zeit vielfältige Lebens- und Familienformen (Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, Familienunternehmen usw.) zu komplexen erbrechtlichen Fragestellungen führen. Diese verlangen immer öfter nach einvernehmlichen, fairen und maßgeschneiderten Lösungen für alle Beteiligten. Sehr oft ist es auch so, dass eine klare Nachfolgeregelung bei elterlichen Betrieben oder dergleichen nicht rechtzeitig getroffen wurde, was langwierige Streitigkeiten der Erben beziehungsweise Erbengemeinschaften zur Folge haben kann.

In aller Regel wird dadurch der Familienfrieden nachhaltig gestört. Zudem führen solche Auseinandersetzungen um Privat- oder Firmenvermögen dazu, dass Vermögen lange Zeit blockiert wird oder notwendige Entscheidungen nicht getroffen werden können.

In einer Erbrechtsmediation können mit den Parteien rasch faire Vereinbarungen erarbeitet werden. Sei es vor Verfassung eines Testamentes oder nach dem Tode des Erblassers. Solche Vereinbarungen schützen alle Beteiligten davor, dass das Vermögen und Beziehungen durch gerichtsanhängige, langwierige und kostspielige Verfahren verloren gehen.

Konkret mediieren wir in folgenden erbschaftsrechtlichen Konfliktfeldern: 

  • Erbverzicht
  • Erbausschlagung
  • Erbvertrag
  • Erbteilung
  • Vermächtnis
  • Testament