Wohnungseigentum

Zwischen Wohnungseigentümern können Nervenaufreibende Konflikte entstehen. Dazu einige Beispiele: Oft ist strittig, ob der Vertrag mit dem Hausverwalter gekündigt werden soll,  ob Investitionen auf Kosten aller Eigentümer getätigt werden, wie etwa die Erneuerung der Hausfassade. Ein Streit kann auch entstehen, wenn der Wohnungseigentumsvertrag noch nicht unterzeichnet ist, oder wenn Miteigentümer die Betriebskosten nicht zahlen. Konfliktträchtig ist auch das Thema Lärmstörung.

Oft führen diese Streitigkeiten zu erheblichen psychischen Anspannungen und in weiterer Folge zu verschiedenen Prozessen weil die Positionen durch Besitzstörungsklagen oder Ehrenbeleidigungsprozesse flankiert werden. Prozessiert man mit Personen, welche man regelmäßig trifft, und mit welchen man weiter in einem Vertrag ( dem Wohnungseigentumsvertrag) verbunden ist, kann dies zu unangenehmen Spannungen führen.

Durch die Mediation soll ein Klima geschaffen werden in dem alle Beteiligten ihren Standpunkt klar machen können. Dies führt oft dazu, dass neue Sichtweisen und Verständnis zwischen den Streitparteien entstehen. Deshalb können Vereinbarungen erzielt werden, die in einem Gerichtsverfahren mangels Kreativität und Zeitdruck nicht zu erzielen sind. Außerdem gibt es keine Verlierer. Man begegnet sich nach einer Lösung durch Mediatoren respektvoll.