Mietrechtsmediation

Dabei handelt es sich um Konflikte zwischen Mieter und Vermieter. Strittig kann etwa die Frage sein, ob ein Mietverhältnis fortgesetzt werden soll, die Höhe des Mietzinses oder der Ersatz von Aufwendungen.

In der Mietrechtsmediation wird eine der Hauptaufgaben eines Mediators deutlich, nämlich hinter festgefahrenen Positionen zu den Bedürfnissen der Streitparteien zu gelangen. Dies sind meist entscheidende Wendepunkte in einer Mediation, die oft erst die Basis für klärende Gespräche schaffen.

Fallbeispiel:
Die Nachbarn Huber und Müller nehmen bei uns eine Mediation in Anspruch. Familie Huber wohnt in einer Wohnung mit drei Kindern. Familie Müller hat keine Kinder, lädt allerdings am Abend gerne und häufig Gäste ein. Wechselseitig kommt es zu Lärmbelästigungen, weil das Haus in welchen beide wohnen, sehr hellhörig ist. In der Mediation können nach Abklärung der Bedürfnisse Zeitpläne ausgemacht werden, um die Bedürfnisse aller Bewohner (nach Ruhe und nach Kommunikation) gut zu erfüllen.