Scheidungsmediation

Die Familie ist eine zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft. Deshalb gibt es viele Gesetze, die das Zusammenleben in Familien regeln. Die von den Regeln Betroffenen haben jedoch oft ganz unterschiedliche Lebensanschauungen und Ausgangssituationen. Wird eine Ehescheidung vor Gericht verhandelt, so passiert oft folgendes: Dinge, die man sich bis dato (noch) nicht gesagt hat, werden - oft durch den Rechtsanwalt - dem Partner besonders aggressiv präsentiert. Dieser antwortet - ebenfalls anwaltlich vertreten - entsprechend. Dadurch kann der Konflikt leicht eskalieren. Ein Rosenkrieg beginnt. Bei einer Mediation wird im Rahmen des rechtlich zulässigen danach gesucht, wie die Trennung der Klienten bestmöglich erfolgen kann.

Verfahren vor Gericht

1. Streitiges Verfahren

Mit der Scheidungsklage verlangt der Kläger vom Richter er soll  die Ehe scheiden. Meist wird auch ein Ausspruch darüber begehrt, dass der andere Ehegatte daran alleine das Verschulden trägt. Der beklagte Ehegatte wendet dagegen z.B. ein er will sich gar nicht scheiden lassen und überhaupt ist der andere am Zerbrechen der Ehe schuld. Der Richter entscheidet wer Recht bekommt. Dabei werden jedoch Bedürfnisse der Einzelnen nicht hinterfragt. Wer das Verschulden des anderen beweisen kann, gewinnt.
 
Beispiel: Klaus will sich von Eva scheiden lassen. Er wirft ihr vor, dass sie am Zerbrechen der Ehe schuld ist. Sie geht fremd. Weil er einen Detektiv beauftragt hat, kann er ihr das auch beweisen. Sie wirft ihm (durch ihren Rechtsanwalt) vor, dass er den sexuellen Verkehr, ja überhaupt jede Zärtlichkeit seit Jahren verweigert. Bis zur Scheidung vergehen Jahre. Beide verlieren in dieser Zeit viel Geld und Nerven.

2. Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung stellt die einfachste, billigste und schnellste Variante der Ehescheidung dar. Die Partner müssen einen gemeinsamen Antrag beim Bezirksgericht einbringen. Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben, die Ehe unheilbar zerrüttet ist und Einigung über die wesentlichen Scheidungsfolgen. Eine Vereinbarung über diese Einigung  muss vor Gericht unterzeichnet werden. Dieseer sog. Scheidungsvergleich muss folgendes regeln:

  •   die vermögensrechtlichen Ansprüche;
  •   die Regelung der allfälligen Unterhaltspflichten der Ehegatten; 
  •   die Unterhaltspflicht hinsichtlich gemeinsamer, nicht selbsterhaltungsfähiger Kinder;
  •   die Obsorge der Kinder;
  •   das Besuchsrecht.

 
Auch die einvernehmliche Scheidung hat weit reichende Konsequenzen. So sollte z.B. nicht leichtfertig ein Unterhaltsverzicht abgegeben werden, weil dieser Verzicht auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen hat. Vor der Zustimmung zur einvernehmlichen Scheidung sollte man daher qualifizierten Rat über die Folgen des Vergleiches einholen.
 
Dazu ein Beispiel: Marta ist 59 Jahre alt, Hausfrau und seit 28 Jahren mit Karl verheiratet. Sie will sich ganz schnell scheiden lassen, da Karl sie jedes Mal wenn er zu viel getrunken hat, schlägt. Er will sich nur einvernehmlich scheiden lassen, wenn er keinen Unterhalt zahlen muss. Sie akzeptiert dies rasch, um der Gewalt nicht mehr ausgesetzt zu sein. Sie übersieht dabei, dass sie keinen Pensionsanspruch erworben hat, weil ihr laut Scheidungsvergleich kein Unterhalt zusteht.

3. Mediation

Die Mediation soll beide Parteien in die Lage versetzen, miteinander eine Lösung zu finden. Diese Lösung soll die Bedürfnisse beider Parteien decken. Es ist Platz dafür, dass beide Partner genau prüfen und erklären, was sie brauchen, wie das Vermögen aufgeteilt wird und wer wofür zuständig ist. Diese Methode eignet sich besonders dann, wenn es gemeinsame Ziele gibt, wie man möchte auch nach der Trennung respektvoll und würdevoll miteinander umgehen oder den gemeinsamen Kindern soll es nach der Scheidung der Eltern gut gehen. Beide Partner sollen finanziell versorgt sein oder sich selbst versorgen können. Die Partner einigen sich darauf, welche Bereiche in welcher Form zu klären sind und suchen mit Unterstützung der Mediatoren zukunftsorientierte Lösungen.
 
Dazu ein Beispiel:
Franz und Claudia sind beide berufstätig und haben ein Kind, Klara. Im Laufe der Mediation wird klar, dass sie sich beide als tolle Eltern wertschätzen. Beide akzeptieren, dass die Paarbeziehung zwischen ihnen nicht funktioniert hat. Klara soll es gut gehen. Sie soll unbelasteten Kontakt zu beiden Eltern haben. Hauptsächlich soll Klara bei Claudia wohnen. Franz kann sich seine Arbeitszeit frei einteilen und holt Klara daher zwei Mal pro Woche vom Kindergarten ab. Er betreut sie, bis Claudia von der Arbeit nach Hause kommt.