Täter - Opferausgleich

Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung der unparteiischen Mediatoren eine befriedende Regelung von Konflikten herbeizuführen. In der Strafrechtspflege ist der Täter-Opfer-Ausgleich eine neue Form, mit der Kriminalität umzugehen, weil diese Regelung nicht an der Person bzw. an der Straftat, sondern an der Autonomie der Parteien ansetzt. Häufig hatten Opfer und Täter schon vor der Straftat miteinander zu tun, häufig ist die Tat der vorläufige Höhepunkt eines Streits. Aber auch wenn sie zuvor nicht miteinander bekannt waren, ist durch die Ereignisse ein Konflikt zwischen ihnen entstanden. Die Auseinandersetzung in der persönlichen Begegnung ermöglicht Information, Aussprache, Entschuldigung und Wiedergutmachung. Diese Maßnahme bietet dem Geschädigten und dem Beschuldigten die Möglichkeit einer nichtmateriellen Wiedergutmachung sowie einer materiellen Schadensregulierung. Das Gespräch wirft oftmals ein neues Licht auf die Rollen von Opfer und Täter und kann dadurch nachhaltig zur Verarbeitung der entstandenen Probleme beitragen. Ein erfolgreicher Täter - Opfer - Ausgleich kann zur Verfahrenseinstellung führen, oder wird bei der Strafzumessung berücksichtigt.

Als Konfliktbearbeitung bei Straftaten steht der Täter-Opfer-Ausgleich in engem Zusammenhang mit anderen Vermittlungskonzepten, die sich seit einem guten Jahrzehnt unter dem Begriff "Mediation" entwickelt haben und in verschiedenen Bereichen Anwendung finden.

Der Täter - Opfer - Ausgleich ist eine zu empfehlende Maßnahme bei Straftaten, bei denen:

  • eine Person geschädigt ist;
  • beide Seiten bereit sind, am Täter - Opfer - Ausgleich mitzuwirken;
  • Staatsanwaltschaft und / oder Richter dem Ausgleichsversuch zustimmen.