Mediation bei Konflikten zwischen Gesellschaften

Die Idee der Wirtschaftsmediation zeigt sich sehr gut in dem oft in der Literatur benutzten Lehrbuchfall der Orange:

Zwei Schwestern stellen fest, dass nur noch eine Orange im Haus ist. Jede der beiden möchte die ganze Orange für sich. Ein Mediator fragt die beiden, warum sie die Orange haben wollen. Die eine Schwester antwortet, sie will den Saft trinken. Die andere Schwester antwortet, sie benötigt die Schale um einen Kuchen zu backen. Nachdem dies geklärt ist, fällt es den Schwestern leicht, sich darauf zu einigen, dass eine den Saft und die andere die Schale bekommt. Damit ist eine Win-Win Lösung erzielt.

Vor allem in der Wirtschaftsmediation geht es darum, eine derartige Win-Win Lösung zu erzielen. In einem Gerichtsverfahren gibt es Gewinner und Verlierer. Meist geht die wirtschaftliche Beziehung dadurch in die Brüche. Bei der mediativen Konfliktlösung wird beiden Streitparteien ermöglicht, nach Bereinigung des Konfliktes ihre Geschäftsbeziehung aufrecht zu erhalten. Außerdem werden wertvolle Ressourcen sinnvoll eingesetzt. Ein vor Gericht ausgetragener Konflikt blockiert diese.

Es gibt mannigfaltige Gründe für Konflikte zwischen Gesellschaften, wie etwa Streitigkeiten darüber ob eine Rechnung bezahlt werden muss und in welcher Höhe, ob ein Lieferverzug vorliegt, ob ein Gewährleistungsfall eingetreten ist oder ein Streit über einen unlauteren Wettbewerb. Durch derartige Konfliktsituationen werden funktionierende Geschäftsbeziehungen derart gestört, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich wird. Auch Konflikte innerhalb eines Unternehmens (z.B. der Gesellschafter hat einen Konflikt mit anderen Gesellschaftern) können mittels Mediation gelöst werden.

Dazu ein Beispiel:
Die Firma Müller lagert für die Firma Stanek steriles Verbandsmaterial. Dieses wird verschmutzt bei der Firma Stanek angeliefert. Es entsteht ein Streit darüber, wie die Verschmutzung zustande kam und wer für den Schaden haftet. Durch die Unterstützung der Mediatoren wird geklärt, dass einerseits die Firma Stanek die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt hat und andererseits die Firma Müller die Einlagerung nicht vertragsgemäß vornahm. Die Klärung der Verschuldensfrage wird möglich, weil sich die Parteien ernsthaft in die Mediation einlassen und ihre Untersuchungen offen legen. Nach Anerkennen der eigenen Schwachstellen verpflichtet sich die Firma Müller die nächste Lagerung kostenlos zu übernehmen. Dadurch muss die Firma Stanek nur die Hälfte ihres Schadens tragen. Die Firmen sparen sich dadurch langwierige und kostenintensive Prozesse und können so ohne Imageverlust in Zukunft weiter zusammenarbeiten.